I.
Verletzungen oder Erkrankungen geringfügiger Art, die keiner ärztlichen
Therapie bedürfen, z. B. Prellungen, Schürfungen, Verrenkungen, Orthostase.
II.
Verletzungen oder Erkrankungen, die zwar einer weiteren Abklärung bzw.
Behandlung, aber in der Regel keines stationären Krankenhausaufenthaltes bedürfen,
z. B. Finger-, Zehen-, Nasenbein; einfache Rippenfrakturen,
Hyperventilationstetanie, einfache Kolik, komplikationsloser Asthmaanfall.
III.
Verletzungen oder Erkrankungen, die in der Regel einer stationären Abklärung
bzw. Behandlung bedürfen, bei denen jedoch keine akute Lebensgefahr zu erwarten
ist, z. B. einzelne Frakturen, größere Weichteil- und/oder Nerven- Gefäßverletzungen,
einfache Herzrhythmusstörungen, zerebraler Krampfanfall, akute Psychosen.
IV.
Verletzungen oder Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine
kurzfristig sich entwickelnde Vitalbedrohung nicht ausschließen lassen, z. B.
SHT, Brustkorb-Bauchverletzungen, Herzinfarkt, ausgeprägte Herzrhythmusstörungen,
Intoxikationen, Schlaganfall.
V.
Verletzungen oder Erkrankungen mit akuter Lebensgefahr, die ohne baldige
Behandlung wahrscheinlich tödlich enden (Reanimationsbereitschaft), z. B.
WS-Frakt., offenes oder ausgeprägtes Thorax- oder Abdominaltrauma, Herzinfarkt
mit Rhythmusstörungen, intestinale Blutung.
VI.
Verletzungen oder Erkrankungen, die sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen
notwendig machen, z. B. Polytrauma, schwerer Schock, Atemstillstand,
Kreislaufstillstand.